Hotelaufnahmevertrag
I.
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Ertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten
Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 1 des Diskontsatz-Überleitungs- Gesetz oder dem entsprechenden
Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels
oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es
frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu
pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
5. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der
dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
V. Rücktritt des Hotels
1.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt,
aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom
Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden; - Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - Ein Verstoß gegen
Geltungsbereich II.2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadenersatz.
VI.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechung stellen. Ab 18.00 Uhr 100%. Dem
Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das
Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 Euro sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu 800,00 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis
zu einem Höchstwert von 25.000,00 Euro im Hoteloder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die
unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit
größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckund
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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